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Privatgutachten

Es steht allen Parteien in einem Konflikt frei, das sogenannte Privatgutachten beizubringen, um den eigenen Standpunkt untermauern zu können.

Der Sachverständige kann hierzu - zum Beispiel im Beisein beider Parteien - eine Ortsbesichtigung durchführen und eine mündliche Stellungnahme abgeben. Dieses Verfahren ist meist relativ kurzfristig herbeizuführen, und mit niedrigem Zeitaufwand und Kosten verbunden. Dieses Verfahren lohnt sich vor allen Dingen dann, wenn beide Parteien zu einer gewissen Kooperation und eventuellen Kompromissen bereit sind.
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Auf der anderen Seite kann es sein, dass Sie als Auftragnehmer unsicher sind, ob Leistungen oder Waren der bestellten und gelieferten Qualität entsprechen. Die gutachterliche Stellungnahme hilft in solchen Fällen, die eigene Position zu bestimmen und das weitere Vorgehen beurteilen zu können.

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