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Gerichtsgutachten

Im Falle einer gerichtlichen Auseinandersetzung kann es unumgänglich sein, zur Ermittlung des Sachverhalts das Gutachten eines öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen für Parkett einzuholen. Dies wird durch das Gericht selber veranlasst.

Der Sachverständige erstellt hierfür ein ausführliches schriftliches Gutachten - in der Regel inklusive einer Fotodokumentation - anhand dessen die Fakten des betreffenden Falls dargestellt werden. Auch kann der Sachverständige vor Gericht gehört werden.

Er ist - wie in allen Facetten seiner Tätigkeit - dabei strikt zur Neutralität und Objektivität verpflichtet.

Übrigens: Viele Streitfälle lassen sich aus unserer Erfahrung oft schneller und vor allem günstiger auch ohne Gericht klären. Hierzu bieten sich Privatgutachten bzw. Schiedsgutachten an.

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