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Mein Service

Gutachten

Gutachten für das Parkettlegerhandwerk

Zunächst findet immer ein Ortstermin statt, bei dem der Sachverständige die Situation und den Sachverhalt genau untersucht, je nach Bedarf mit Aufzeichnungen und Bildern dokumentiert sowie eventuell Materialproben zur späteren Prüfung entnimmt.

Das Sachverständigenbüro Hasler in Köln bietet Ihnen folgende Leistungen und Formen von Gutachten für Parkett an:


  • Die mündliche Stellungnahme eines Sachverständigen vor Ort kann in vielen Fällen bereits weiterhelfen.

    Es steht allen Parteien in einem Konflikt frei, das sogenannte Privatgutachten beizubringen, um den eigenen Standpunkt untermauern zu können.

    Der Sachverständige kann hierzu – zum Beispiel im Beisein beider Parteien – eine Ortsbesichtigung durchführen und eine mündliche Stellungnahme abgeben. Dieses Verfahren ist meist relativ kurzfristig herbeizuführen, und mit niedrigem Zeitaufwand und Kosten verbunden. Dieses Verfahren lohnt sich vor allen Dingen dann, wenn beide Parteien zu einer gewissen Kooperation und eventuellen Kompromissen bereit sind.

    Auf der anderen Seite kann es sein, dass Sie als Auftragnehmer unsicher sind, ob Leistungen oder Waren der bestellten und gelieferten Qualität entsprechen. Die gutachterliche Stellungnahme hilft in solchen Fällen, die eigene Position zu bestimmen und das weitere Vorgehen beurteilen zu können.

  • Sie erhalten eine ausführliche schriftliche Stellungnahme und Fotodokumentation zur Verwendung vor Gericht.

    Ich, als öffentlich vereidigter Sachverständiger für das Parkettlegerhandwerk, werde bundesweit von Gerichten beauftragt, um die Fachfragen im jeweiligen Beweisbeschluss eines Rechtstreits sachlich zu beantworten, um somit das Gericht bei der Urteilsfindung zu unterstützen.

    Weitergehend kann ich bei Gericht als beratender Gutachter zu einem Verfahren hinzugezogen werden. 

  • Streitigkeiten müssen nicht vor Gericht enden: Ein Sachverständiger kann als „Schiedsrichter“ zwischen den Parteien vermitteln oder beauftragt werden, einen Vergleich zu erzielen

    Also Sachverständiger biete ich der Versicherung hier mein kompetentes und langjähriges Fachwissen und gutachterliche Leistungen an, um eine wertungsfreie Schadensursache festzustellen.

    Daraus können dann die tatsächlichen Wertminderungen oder aber auch die erforderlichen Erneuerungsarbeiten mit der entsprechenden Kostenhöhe ermittelt werden. 

URSACHENFORSCHUNG

SCHADENSERMITTLUNG UND URSACHENFORSCHUNG:
Für die genaue Schadensermittlung / Ursachenforschung werden für eventuell notwendige Materialüberprüfungen an Ort und Stelle entsprechende Prüfstellen eingerichtet um Materialproben zu entnehmen, um diese dann gemäß den DIN-Vorschriften zu prüfen



1. Überprüfungen und Messungen an Fußbodenkonstrutkionen hinsichtlich:
  • Verlegereife (z.B. Feuchtigkeit, Festigkeit, Ebenheit)
  • Sach- und fachgerechte Ausführung
2. Materialprüfungen
  • Messungen der Materialfeuchtigkeit (z.B. Darrprobe, ZM-Messung, elektr. Feuchtigkeitsmessung)
  • Feuchtigkeitsmessung – Messung der Haftfestigkeit von z.B. Klebstoffen und Beschichtungen
  • Bestimmung des Schichtaufbaus (Grundierung und Versiegelungsaufbau / Pflegeschichtaufbau)
  • Überprüfung der Rutschsicherheit von Fußbodenoberflächen
  • Bestimmung von Holzarten
  • Überprüfung auf Schimmel, holzzerstörende Pilze und Insektenbefall

Feuchtigkeitsmessung


Feuchtigkeitsmessungen
Gerade im Neubau oder bei sanierten Untergründen mit frischem Estrich ist die vorhandene Restfeuchtigkeit des Untergrundes oft das kritische Element, welches den Verlegezeitpunkt beeinflusst bzw. bei der Verlegung von Oberböden bei zu hoher Restfeuchtigkeit für spätere Schäden an Parkett oder Dielen sorgen kann.
Estrichmessung / CM-Messung

Der Sachverständiger kann mineralische Untergründe (z.B. Estrich) mit der bewährten und vor Gericht anerkannten CM-Messung auf ihren Feuchtegehalt prüfen. Diese Prozedur kann ohne wesentliche Beschädigungen des Untergrundes rasch durchgeführt werden, so dass sie im Regelfall schon an Ort und Stelle eine verläßliche Aussage erhalten können. Der Sachverständige entnimmt hierzu an bestimmten Stellen Proben des jeweiligen Untergrundes, so dass auch ganz gezielt Teilbereiche überprüft werden können.

Thermografie

Mit einer Wärmebildkamera der neuen Generation kann ich zerstörungsfrei Feuchtigkeitsschäden, Wärmebrücken oder Materialfehler feststellen. Die Thermografie ist eine große Hilfe beim Festlegen des Messpunktes bei einer CM-Messung auf Fußbodenheizung. Hier können die Heizkreisläufe entsprechend sichtbar gemacht werden

Darrprobe
Mittels der Darrprobe kann – im Unterscheid zu einer elektronischen bzw. CM-Messung – der absolute Wert der Feuchtigkeit z.B. von Estrich oder Holz festgestellt werden. Mittels dieser Methode wird ein Höchstmaß an Genauigkeit gewährleistet.

Materialprüfung


Wenn es vorkommt, dass Sie vor oder nach der Verlegung von Parkett oder Dielen Zweifel haben, ob die Produkte der bestellten oder abgerechneten Qualität entsprechen, kann die Hinzuziehung eines Sachverständigen die notwendige Klarheit bringen.

Der Sachverständige kann überprüfen, ob die entsprechende Ware die zugesicherten Eigenschaften hinsichtlich ihrer Verarbeitung und Aussehen besitzt.

Ebenso kann der Oberboden daraufhin überrpüft werden, ob der Feuchtgehalt den Toleranzen entspricht oder diese unter- bzw. überschritten werden. Eventuell kann bei kritischen Feuchtigkeistwerten eine CM-Messung des Untergrundes Aufschluss geben.

Hier ein Auszug unserer angebotenen Materialprüfungen:

  • » Mikroskopische Schichtdickenmessung (z.B. bei Lack oder Beschichtung)
  • » Haftzugsprüfungen bzw. Haftfestigkeitsmessungen
  • » Ermittlung von Holzarten
  • » Schallmessungen / Rutschfestigkeitsprüfung
  • » Messungen diverser Holzeigenschaften
  • » Feuchtigkeitsmessungen
  • » Überprüfung von Materialeigenschaften
  • » Ebenheitsprüfungen
  • » weitere Materialprüfungen auf Anfrage

Planung / Bauleitung für Auftraggeber


Planung / Bauleitung

Als Sachverständiger stelle ich meine langjährige fachliche Erfahrung zur Verfügung, um die beauftragte und vom Verlegebetrieb geschuldigte Ausführungsleistung im Sinne der gültigen DIN-Normen zu überprüfen. Weitergehend kann ich beratend bei der Planung hinsichtlich der Materialeignung für die geplante Nutzungund der technischen Eigenschaften hinzugezogen werden.

Gern biete ich Ihnen mein Fachwissen in der Bauleitung an – ob Neubau, Sanierung oder Umbau. Aus meiner Praxiserfahrung kenne ich die täglichen Anforderungen und Hindernisse, welche Einfluss auf eine möglichst reibungslose Durchführung der Bauarbeiten haben. Denn, Verzögerungen in der Bauausführung sind nicht nur ärgerlich, sie führen meist auch zu höheren Kosten. Durch den Einsatz eines erfahrenen Bauleiters können Sie Zeit und nicht zuletzt Geld sparen.

Ein Schwerpunkt ist dabei die allgemeine Koordination der verschieden Gewerke – hierfür erstellen wir für Sie einen verbindlichen Bauzeitenplan, um die Ausführung der verschiedenen Arbeiten optimal abzustimmen und anhand dessen, deren Einhaltung zu überprüfen.

Auf Wunsch kann ich für Sie ein Bautagebuch führen, um den Baufortschritt nachhaltig zu dokumentieren. So sind Sie während der Bauphase immer auf dem Laufenden und haben bei eventuellen Unstimmigkeiten im Nachhinein die Möglichkeit, den Ablauf detailliert nachvollziehen zu können.

Aufmaß

Gemeinsam mit den beteiligten Handwerkern erstellen ich nach Abschluss der Arbeiten ein Aufmaß, um vorneherein Unstimmigkeiten über den Umfang der tatsächlich erbrachten Leistungen zu minimieren. Auf Wunsch kann ich Sie gerne bei der Abnahme begleiten, um somit festzustellen ob die gelieferten Leistungen sach- und fachgerecht ausgeführt worden sind.

Aufbauempfehlungen

Weitergehend kann ich Ihnen die entsprechende Aufbauempfehlung für Ihre Fußbodenkonstruktion erstellen, die auf dem neusten Stand der Technik ist und somit ein wichtiger Baustein zur Realisierung einer sach- und fachgerechten Ausführung der Parkettarbeiten. Bei einem Ortstermin kann ich für Sie auch die notwendige Verlegereife Ihres zu verlegenden Untergrundes feststellen bzw. für Ihren Untergrund die entsprechende Aufbauempfehlung (z.B. bei einer Sanierung) liefern.

Abnahme

Nach Fertigstellung der Parkettarbeiten überprüft der Sachverständige die handwerkliche Ausführung und stellt fest, ob diese im Sinne der DIN18356 Parkettarbeiten ausgeführt worden sind und erstellt ein entsprechendes Abnahmeprotokoll.